Die Telekom installiert gegen meinen Willen eine Firewall und will auch noch Geld dafür


Ende August 2004 erhielt ich einen Anruf von einem Telekom-Mitarbeiter (Angestellte von so genannten Call-Centern betrachte ich selbstverständlich auch als Mitarbeiter, da sie im Auftrag der Telekom handeln und deren immensen Profit auf unlautere Weise vermehren sollen). Man fragte mich also, ob ich an einer Firewall interessiert sei, was ich ausdrücklich verneinte. Damit war für mich die Angelegenheit erledigt, nicht aber für die Telekom.
Am 1.9. bekam ich eine e-Mail und wunderte mich, dass da von einer angeblich bestellten Firewall die Rede war, nahm es aber weiter nicht ernst, da ich zu keinem Zeitpunkt etwas derartiges in Auftrag gegeben hatte.
Als in den darauffolgenden Tagen meine Internet-Verbindung via DSL ungewöhnlich langsam wurde, ahnte ich, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen musste. Beim Nachsehen meiner Nutzerdaten musste ich nun feststellen, dass die Telekom eigenmächtig und ohne mein Einverständnis irgendeine Sicherheits-Software auf meinem Rechner installiert hatte.
Auf der nächsten Telekom-Rechnung tauchte dann die ominöse Formulierung "Nacherhebung T-Online Entgelte", die natürlich nur dazu dienen sollte, in betrügerischer Absicht mich und die anderen betroffenen Kunden über den wahren Zweck - Einrichtungsgebühr für eine nicht gewollte und nicht bestellte Firewall - im Unklaren zu lassen.
Erst nach mehreren Widerspruchsschreiben meinerseits ließ die Telekom - zumindest vorläufig - von ihren unverschämten Forderungen ab.
Den Gipfel an Dreistigkeit leistete sie sich jedoch, als sie mir - fast ein Jahr später!!! - eine erneute Mahnung schickte und dann auch noch durch das bereits einschlägig bekannte Rechtsanwaltsbüro "Seiler & Kollegen" (s. hierzu den "Plusminus"-Artikel - Link auf der Hauptseite) zwei weitere Mahnungen erfolgten, wodurch ich mich natürlich nicht beirren ließ. Ich antwortete auf jedes Schreiben der Inkasso-Anwälte dahingehend, dass ich bereits der Telekom gegenüber mehrfach erklärt hatte, niemals eine Firewall bestellt zu haben ... etc.
Nach dem 2. Seiler-Mahnschreiben wandte ich mich am 22.11. ein letztes mal an die Telekom und deren "Vertreter" Seiler & Kollegen:

Sehr geehrter „Kundenservice“,
In Beantwortung Ihres o.g. Schreibens möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Die Mahnung vom 20.7.05 bezog sich auf die Rechnung Nr. ... . Diese habe ich – selbstverständlich abzüglich der Kosten für Installation und monatliche Gebühr der von mir nicht bestellten Firewall – am 7.10.2004 überwiesen. Ebenso bin ich mit den nachfolgenden Rechnungen verfahren. 2. Sie schreiben, dass „die Kündigung und Erstattung der zu viel berechneten Entgelte für die Firewall im Oktober 2004 veranlasst wurde“. Ein angebliches „Schreiben vom 15. Oktober 2004“ liegt mir allerdings nicht vor. Wie erklären Sie aber, dass ich danach noch insgesamt sechs Mahnungen mit Datum vom 26.10., 10.11. und 3.12.2004, 20.07., 14.10. sowie 15.11.2005, allesamt Bezug nehmend auf ebendiese Rechnung, erhalten habe?
3. Der in der Mahnung vom 20.07.2005 aufgeführte und von den Rechtsanwälten Seiler und Kollegen angemahnte Betrag von 84,29 bzw. 85,49 sind reine Fantasiezahlen, die auf der besagten Rechnung nicht einmal auftauchen, weder als Brutto- noch als Netto-Betrag. Auch das müssen Sie mir erklären.

Da ich von Ihren Machenschaften ein für allemal genug habe, stelle ich hiermit folgende Forderungen: 1. Spätestens bis zum 1.12.2005 will ich eine Unterlassungserklärung von der T-Online AG, der Deutschen Telekom AG, sowie deren Vertretern, den Rechtsanwälten Seiler und Kollegen, dass ab sofort keine Forderungen bezüglich der Rechnung Nr. ... erhoben werden.
2. Von der T-Online AG und der Deutschen Telekom AG erwarte ich eine schriftliche Entschuldigung für den verursachten Ärger. Für eine einmalige Zahlung von 500.-Euro Schmerzensgeld wäre ich bereit, in dieser Sache von einer Schadensersatzklage abzusehen.


Auf mein letztes Schreiben erhielt ich bis dato nur noch einmal Post von Seilers (am 23.11.05). Dort hieß es:
... Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich unsere Stellungnahme wegen der erforderlichen Rückfragen bzw. Nachforschungen noch verzögert.

Sobald uns die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, werden wir unaufgefordert auf die Sache zurückkommen. Bis dahin werden wir keine weiteren Maßnahmen gegen Sie in die Wege leiten.


Dass die Dt. Telekom und deren juristische Lakaien vor lauter Geldgier nicht einmal ihre eigenen Zahlen richtig abschreiben können, ist denen wohl erst durch mein Schreiben aufgefallen. Aber zu einer Entschuldigung (geschweige denn Entschädigung) für den 1 1/2 jährigen Rechnungsterror hat's bisher noch nicht gereicht ... ich warte immer noch!!!


Am 23.3.2006 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige gegen T-Online wegen unerlaubter Installation von Software und versuchten Rechnungs-Betrugs erstattet. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen. Wie mir später mitgeteilt wurde, lautet das Aktenzeichen dieses Verfahrens 1412 Js 16476/06 (§263 StGB).


Am 8.12.2006 bat ich bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt um eine Sachstandsanzeige und erhielt am 26.1.2007 (also fast 2 Monate später) ein Schreiben datiert vom 7.11.2006 (also fast 3 Monate früher - so arbeitet die deutsche Justiz!!!), in dem mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt wurde.
Darin stand, dass es sich bei der "Nacherhebung T-Online Entgelte" um die DSL-Flatrate-Gebühren für 3 Monate gehandelt habe. Warum hat dies T-Online weder in der fraglichen Rechnung noch auf einem der zahlreichen Mahnschreiben kenntlich gemacht??? Dass ich einen Rechnungsposten nicht bezahle, solange ich nicht weiss, wofür, ist doch mein gutes Recht als Kunde, oder?!

Der Hammer aber kam danach:
T-Online habe angegeben, dass die Einrichtung einer Firewall nur über die Einwahl ins Kundencenter möglich gewesen sei! Dies kann ich nur als eine dreiste Lüge bezeichnen, denn

    1. hat die ganze Angelegenheit mit dem Anruf des Callcenters begonnen. Nicht ich bin also auf T-Online zugekommen, sondern T-Online wollte mir eine kostenpflichige Firewall aufschwatzen, was ich – wie bereits dargelegt – ausdrücklich ablehnte, da ich bereits eine Software-Firewall auf meinem System installiert hatte.
    2. habe ich mich erst eingeloggt, nachdem mein Rechner durch die von T-Online installierte Firewall immer langsamer wurde (dies als Folge von Konflikten mit meiner eigenen bereits zuvor installierten Firewall). Bei diesem ersten Login seit Monaten musste ich feststellen, dass der Firewall-Dienst bereits aktiviert war.
    3. Wie ich kürzlich von einer fachkundigen System-Administratorin erfuhr, enthalten alle DSL-Router, also auch der damals von mir benutzte, bereits eine Hardware-Firewall, so dass eine zusätzliche Software-Firewall sogar gänzlich überflüssig ist. Wenn also T-Online einen solchen "Premium-Dienst" verkauft, obwohl er total unnötig ist, stellt dies allein schon eine bodenlose Frechheit dar.

Es bleibt also dabei, dass nicht ich, sondern T-Online die Firewall aktiviert und ohne mein Wissen und gegen meinen Willen die entsprechende Software auf meinem Rechner installiert hat. Dies ist eindeutig ein rechtwidriger Einbruch in meine Privatsphäre, einem Hausfriedensbruch vergleichbar, und muss daher strafrechtlich geahndet werden.
Ich habe also in diesem Punkt der Einstellung des Ermittlungsverfahrens widersprochen.

Möchten Sie mir über Ihre eigenen Erfahrungen schreiben ?

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